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   BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53   

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https://dejure.org/1954,61
BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53 (https://dejure.org/1954,61)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1954 - II ZR 292/53 (https://dejure.org/1954,61)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1954 - II ZR 292/53 (https://dejure.org/1954,61)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zurückbehaltungsrecht an Inkassobeträgen, Treuhandverhältnis, Forderungseinziehung, Inkasso

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 342
  • NJW 1954, 1722
  • DB 1954, 905
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 27.03.1939 - IV 275/38

    1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die

    Auszug aus BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
    Hat der Beauftragte auf Grund der ihm vom Auftraggeber erteilten Vollmacht für diesen von einem Dritten Geld erhalten, so kann er gegen den Anspruch auf Herausgabe des Erlangten jedenfalls dann nicht aufrechnen, wenn der Auftraggeber bei Erteilung des Auftrags mit der unverzüglichen Abführung des Erlangten rechnen durfte und deshalb die Aufrechnung Treu und Glauben widerspricht (vgl. RGZ 160, 52 [60]).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des RG an, daß bei einem Treuhandverhältnis (im weiteren Sinne), bei dem der Beauftragte das Treugut für den Treugeber erworben oder erhalten hat, schon auf Grund dieses Treuhandverhältnisses wider Treu und Glauben handeln kann, wenn er dem Herausgabeverlangen mit Gegenforderungen entgegentritt (vgl. RGZ 160, 52 [60]; ebenso Erman-Westermann BGB § 387 Anm. 4).

  • BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52

    Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
    Der Bundesgerichtshof hat, soweit für den erkennenden Senat ersichtlich ist, diese Frage noch nicht entschieden, dagegen für den Fall einer von Amts wegen vorzunehmenden Zustellung durch Aufgabe zur Post den hierüber vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aufzunehmenden Aktenvermerk als wesentlich angesehen (BGHZ 8, 314).
  • RG, 20.12.1938 - III 70/38

    1. Ist in der Revisionsinstanz die Zulässigkeit der Berufung von Amts wegen zu

    Auszug aus BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
    Dieser Wille muß sich auf eine bestimmte eingehende Urkunde beziehen (RGZ 159, 83 [84]).
  • RG, 18.02.1885 - I 460/84

    Voraussetzungen für die ordentliche Zustellung einer Rechtsmittelschrift von

    Auszug aus BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
    Das Reichsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß das schriftliche Empfangsbekenntnis des Anwalts ein wesentliches Erfordernis für die Wirksamkeit der Zustellung sei, seine Erteilung jedoch auch nachträglich erfolgen könne, wodurch die Zustellung mit rückwirkender Kraft wirksam werde (vgl. RGZ 8, 328; 14, 348; Beschl v 20.12.1935 - II B 12/35 Nachschlagewerk des RG zu § 198 ZPO Nr. 15, vgl. daselbst Nr. 1, 2 und 4).
  • RG, 27.09.1882 - I 351/82

    Verkürzung oder Verlängerung von Notfristen; Beginn der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
    Das Reichsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß das schriftliche Empfangsbekenntnis des Anwalts ein wesentliches Erfordernis für die Wirksamkeit der Zustellung sei, seine Erteilung jedoch auch nachträglich erfolgen könne, wodurch die Zustellung mit rückwirkender Kraft wirksam werde (vgl. RGZ 8, 328; 14, 348; Beschl v 20.12.1935 - II B 12/35 Nachschlagewerk des RG zu § 198 ZPO Nr. 15, vgl. daselbst Nr. 1, 2 und 4).
  • BGH, 26.03.1954 - V ZR 151/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
    Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn eine Partei die Aufrechnung bereits vor dem Prozeß erklärt hat und der Gläubiger den hierdurch nicht berührten Teil seiner Forderung einklagt oder die Aufrechnung selbst in der Klageschrift dadurch vornimmt, daß er die Gegenforderung von seinem Gesamtanspruch absetzt (vgl. zu dieser Frage Urt d V. Zivilsenats des BGH v 26.3.54 - V ZR 151/52 - S 22).
  • RG, 15.05.1930 - 2 D 1553/29

    Aufrechnung mit Provisionsansprüchen gegen Ansprüche des U auf Herausgabe von

    Auszug aus BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
    Dabei kann unentschieden bleiben, ob der Anspruch auf Herausgabe des durch die Geschäftsbesorgung Erlangten auch dann, wenn es in Geld besteht, mit einer zur Aufrechnung gestellten Geldforderung nicht gleichartig und deshalb die Aufrechnung nach § 387 BGB schlechthin unzulässig ist (so insbes. Oegg in RGRKom z BGB 1953 § 387 Anm. 3, anscheinend auch Palandt-Danckelmann, BGB 12. Aufl. § 387 Anm. 5; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht 1954 § 70 IV) oder ob im vorliegenden Falle die Aufrechnung deshalb als unzulässig anzusehen wäre, weil der Treuhänder dem Beklagten den streitigen Betrag bar ausgehändigt, dieser ihn auf Grund der Vollmacht der Klägerin in Empfang genommen und die Klägerin infolgedessen Eigentum an dem Geld erlangt hat (vgl. RG DJZ 1907 S 540; RG Urt v 15.05.1930 - 2 D 1553/29 Nachschlagew.d.RG zu § 387 Nr. 52).
  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94

    Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen

    Insbesondere Treuhänder und Geschäftsführer dürfen gegen den Anspruch auf Herausgabe des Erlangten nicht beliebig aufrechnen (vgl. BGHZ 14, 342, 347; 54, 244, 247 [BGH 13.07.1970 - VII ZR 176/68]; BGH, Urt. v. 4. März 1993 - IX ZR 151/91, WM 1993, 1106, 1108; v. 14. Juli 1994 - IX ZR 110/93, WM 1994, 1711, 1712) [BGH 14.07.1994 - IX ZR 110/93].
  • BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57

    Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen

    Wäre den Vertragspartnern des Treuhandverhältnisses die Aufrechnung nicht durch § 19 Abs. 2 GmbHG, sondern nur aus den Gründen versagt, unter denen beim Treuhandverhältnis die Aufrechnung ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 14, 342, 346 [BGH 29.09.1954 - II ZR 292/53]/47; 25, 1, 6/7), so würden bloß rein schuldrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden und die Gesellschaft, deren Gründung das Treuhandverhältnis dient, zu kurz kommen.
  • BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16

    Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich

    Ebensowenig lassen die Feststellungen die Prüfung zu, ob der Vereinnahmung der Versicherungsleistung durch die H. Gastro entgegenstand, dass zwischen ihr und der H. Musik infolge der abgeschlossenen Versicherung für fremde Rechnung ein gesetzliches Treuhandverhältnis bestand, das sie als Versicherungsnehmerin verpflichtete, die Versicherungsleistung einzufordern und an die H. Musik als Versicherte herauszugeben (MüKoVVG/Dageförde, 2. Aufl., § 46 Rn. 6 f.), und für das grundsätzlich ein Aufrechnungsverbot wegen eigener Ansprüche bestand (BGH, Urteil vom 29. September 1954 - II ZR 292/53, NJW 1954, 1722, 1723; vgl. auch MüKoVVG/Dageförde aaO, Rn. 11 mwN).
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